Leistungsübernahme
Unsere Praxis verfügt über die Kassenzulassung aller gesetzlichen Krankenkassen. Ob Sie gesetzlich oder privat versichert oder Selbstzahler sind - bei uns sind Sie in unserer Praxis für Kieferorthopädie in Konstanz herzlich willkommen.
Seit dem 01. Januar 2002 kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung dann zum Teil auf, wenn eine Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt, die das Atmen, Beißen, Kauen oder Sprechen erheblich beeinträchtigt. Zur Klassifizierung möglicher Zahn- oder Kieferfehlstellungen wurden dazu die „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ – KIG genannt – eingeführt. Dazu wurden mögliche Schweregrade einer Zahn- oder Kieferfehlstellung in die Gruppen 1-5 unterteilt, wobei die Gruppe 1 eine nur geringgradig ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung und die Gruppe 5 eine extrem stark ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung klassifiziert. Ist die Bezuschussung der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung durch die gesetzliche Krankenkasse nach entsprechender „KIG-Einstufung“ gegeben, dann im Rahmen einer notwendigen, ausreichenden und wirtschaftlichen kieferorthopädischen Versorgung (§ 12 Abs. 1 SGB V).
Wir legen Wert auf eine individuelle und medizinisch hochwertige Behandlung unserer Patienten. Unser Anliegen ist eine kieferorthopädische Versorgung nach höchster Qualität und Sorgfalt entsprechend dem aktuellsten medizinischen Wissenstand. Unsere Leistungen werden nach genauer Diagnose speziell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes mit Ihnen abgestimmt. In einem persönlichen und ausführlichen Beratungsgespräch beantworten wir alle Ihre Fragen gerne und unverbindlich. Für reine Selbstzahler ohne Kostendeckung durch eine Versicherungsgesellschaft oder für Patienten, die Zusatzleistungen wünschen, bieten wir in Zusammenarbeit mit der PVS MEFA http://www.pvs-reiss.de/ ein günstiges Finanzierungsangebot mit bis zu 36 möglichen Teilzahlungen, wobei bis zu 6 Teilzahlungen zinsfrei sind.